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Gesetzes-ZeitmaschineBundesrecht im Zeitverlauf

Änderungen am BUrlG

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Block ist ein Fassungswechsel; darunter die betroffenen Vorschriften, die stärkste Änderung zuerst.

1 Vorschriften BGBl. I S. 868

Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868