Zum Inhalt springen
Gesetzes-ZeitmaschineBundesrecht im Zeitverlauf

Bundesrecht im Zeitverlauf

Was stand an diesem Tag im Gesetz?

Wähle eine Vorschrift, zieh den Regler durch die Zeit und sieh, was sich geändert hat — wortgenau markiert und bis zum Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt zurückverfolgt.

Beispiel ansehen Alle Gesetze

6.143
Gesetze im Bestand
26
im Volltext erschlossen
203
Fassungsstände
1.218
§-Änderungen

Kein Angebot des Bundes. Diese Seite ist privat und steht in keiner Verbindung zum Bundesministerium der Justiz, zum Bundesamt für Justiz oder zu einer anderen Behörde. Sie ist keine amtliche Veröffentlichung. Die Texte werden maschinell aufbereitet — ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Maßgeblich ist allein die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Was das genau heißt

Beispiel — Regler ziehen

§ 6 BEEG — Auszahlung

Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.

Geltende Fassung, Stand 07.01.2026.

Diese Vorschrift vollständig ansehen

So funktioniert es

  1. Vorschrift suchen. Nach Gesetz, Paragraf oder einem Stichwort aus dem Gesetzestext.
  2. Regler ziehen. Der Text wechselt in die Fassung, die an diesem Tag galt.
  3. Unterschiede ansehen. „Was ist neu?“ zeigt jedes geänderte Wort — mit dem Änderungsgesetz dazu.

Wofür man das braucht

Ein Sachverhalt wird nach dem Recht beurteilt, das damals galt — nicht nach dem von heute. Wer rückwirkend arbeitet, braucht deshalb den Wortlaut eines bestimmten Tages.

Kanzleien und Rechtsabteilungen

Altfälle: Welche Kündigungsfrist galt bei Vertragsschluss? Der Regler liefert den Wortlaut zum Stichtag, die Fundstelle im Bundesgesetzblatt steht daneben — zitierfähig.

§ 622 BGB — Kündigungsfristen

Betriebsräte und Personalabteilungen

Mitbestimmung, Arbeitsschutz, Elternzeit: nachsehen, ob eine Regelung damals schon galt oder erst später eingefügt wurde.

§ 87 BetrVG — Mitbestimmungsrechte

Entgeltabrechnung und Steuerberatung

Beträge und Fristen ändern sich zum Stichtag. Hier steht, ab wann welcher Wortlaut galt — samt der amtlichen Fußnoten, in denen die Erhöhungen oft allein vermerkt sind.

§ 1 MiLoG — Mindestlohn

Studium, Lehre und Journalismus

„Seit wann steht das so im Gesetz?“ — mit Datum, Änderungsgesetz und Fundstelle belegbar, statt aus dem Gedächtnis.

§ 6 BEEG — Auszahlung

Recherchewerkzeug, keine Rechtsberatung: Die Texte werden maschinell aufbereitet, maßgeblich ist allein die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welche Fassung eines Gesetzes damals galt?

Vorschrift suchen, den Zeitregler auf das gewünschte Datum ziehen — dann steht der Wortlaut da, der an diesem Tag galt. Jede Fassung nennt das Änderungsgesetz und die Fundstelle im Bundesgesetzblatt.

Warum ist die damals geltende Fassung wichtig?

Ein Sachverhalt wird nach dem Recht beurteilt, das zum maßgeblichen Zeitpunkt galt, nicht nach dem heutigen. Für Altfälle — eine Kündigung von 2022, ein Elterngeldantrag von 2021 — kommt es deshalb auf den damaligen Wortlaut an.

Bis wann reichen die Fassungen zurück?

Bis zum 10. Juni 2019. So weit reicht das zugrunde liegende Archiv der amtlichen Fassungen von gesetze-im-internet.de zurück.

Ist das eine amtliche Quelle?

Nein. Die Texte stammen aus dem amtlichen Bestand, werden hier aber maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist allein die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Seite ist ein Recherchewerkzeug, keine Rechtsberatung und kein Angebot des Bundes.

Kostet die Nutzung etwas?

Nein. Die Seite ist kostenlos, werbefrei und setzt keine Cookies.

Zuletzt geändert

Erfasster Zeitraum 10.06.2019 bis 27.09.2026.

Alle Änderungen